07/2023
Der Akkreditierungsrat möchte unterstützen, dass Hochschulen ihre Studiengänge jederzeit weiterentwickeln, wenn sie dies wollen. Daher möchte er administrative Hürden so weit wie möglich vermeiden. In diesem Sinn legt er den Begriff der wesentlichen Änderung dahingehend aus, die Anzeigepflicht auf das absolute Minimum zu beschränken.
Dieses Vertrauen in die Hochschulen ist aus der Verwaltungspraxis der letzten Jahre erwachsen: Angezeigte wesentliche Änderungen waren in aller Regel wohlbegründet und wurden fast immer auflagenfrei genehmigt.