02.3 - Darf eine systemakkreditierte Hochschule wesentliche Änderungen von Studiengängen bewerten, die von einer Agentur oder dem Akkreditierungsrat programmakkreditiert worden waren?

11/2023

Wird ein von einer Agentur oder dem Akkreditierungsrat programmakkreditierter Studiengang von einer (inzwischen) systemakkreditierten Hochschule angeboten, darf die systemakkreditierte Hochschule, auf der Grundlage der in ihrem QM-System vorgesehenen internen Prozesse, selbst Änderungen dieses Studiengangs bewerten. Dies liegt darin begründet, dass eine Hochschule mit der Systemakkreditierung das Recht erhält, über alle akkreditierungsrelevanten Fragen rund um ihre Studiengänge selbst entscheiden zu können.