Die Anträge auf Verlängerung von Akkreditierungsfristen sowie Bündelzusammensetzungen entsprechend § 30 Abs. 2 MRVO werden nun vollständig in ELIAS bearbeitet. Dabei handelt es sich in ELIAS um zwei unterschiedliche Antragstypen. Möchte eine Hochschule sowohl ein Bündel genehmigen als auch die Fristen einiger darin enthaltener Akkreditierungen verlängern lassen, müssen in ELIAS zwei getrennte Anträge eingereicht werden.
Die richtige Reihenfolge lautet, zuerst einen Antrag auf Bündelzusammensetzung zu stellen. Wenn dieser Antrag genehmigt wurde, kann im Anschluss der Antrag auf Fristverlängerung im Zuge der Vorbereitung eines bereits genehmigten Bündelverfahrens gestellt werden. Der positive Bescheid über die Bündelzusammensetzung sollte als Anlage dem Antrag auf Fristverlängerung beigefügt werden.