Gebührenbescheide 2019

Die Stiftung Akkreditierungsrat hat mit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages seit Januar 2018 neue gesetzliche Aufgaben. Als wesentliche Neuerung kommt dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung die Aufgabe zu, die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden. Die Durchführung sogenannter alternativer Verfahren, mit denen neue Wege in der Qualitätsentwicklung erprobt werden sollen, bedarf ebenfalls der Zustimmung des Akkreditierungsrates. Finanziert wird die Arbeit der Stiftung Akkreditierungsrat gemeinsam von Ländern und Hochschulen, wie es der Staatsvertrag über die Akkreditierung festlegt.

Der Grundpauschale, die die Stiftung nun zum ersten Mal erhebt, kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie trägt zur Finanzierung der Arbeitsstrukturen der Stiftung Akkreditierungsrat und insbesondere der Datenbank im elektronischen Antragsbearbeitungssystem ELIAS bei, die künftig eine zuverlässigere Auskunft über Akkreditierungen geben soll als bisher. Über ELIAS können Hochschulen in elektronischer Form nicht nur Anträge zur Programm- oder Systemakkreditierung bzw. alternativen Verfahren stellen, sondern demnächst auch zu Fristverlängerungen oder wesentlichen Änderungen von Akkreditierungen. 
Die Grundpauschale ist gestaffelt nach Größe der Hochschule und wird jährlich von Hochschulen erhoben, die mindestens einen akkreditierten Studiengang aufweisen.

Die Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat finden Sie hier. Sie ist außerdem im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und wurde vom Stiftungsrat der Stiftung der Akkreditierungsrat, der sich aus Vertreter/inne/n der Länder und der HRK zusammensetzt, einvernehmlich beschlossen.

Bitte richten Sie Fragen zum Gebührenbescheid per Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Akkreditierungsrat unter akr(at)akkreditierungsrat.de oder telefonisch unter 0228 3383 060.

Anschreiben des Vorsitzenden der Stiftung Akkreditierungsrat als Begleitschreiben zum Gebührenbescheid 2019