Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Das Akkredierungssystem erhält damit eine neue Rechtsgrundlage, die in Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 nötig geworden war. Die KMK hat sich auf eine dazugehörige Musterrechtsverordnung verständigt.
Hier stellen wir Informationen über das neue Akkreditierungssystem zur Verfügung. Diese Seite wird sukzessive erweitert.
Neu ab dem 28.03.2018: FAQ
Informationen zum Akkreditierungssystem nach alter Rechtgrundlage (gültig für alle Verfahren, deren Verträge bis 31.12.2017 geschlossen wurden) finden Sie hier.
Zur Neuregelung der Akkreditierung
Datei "Wandel der Aufgaben des Akkreditierungsrates und der Agenturen durch den 'Studienakkreditierungsstaatsvertrag'", Olaf Bartz und Katrin Mayer-Lantermann, Ordnung der Wissenschaft, 04/2017
Datei "Weiterentwicklung einer bewährten Qualitätssicherung - Die Neuregelung der Akkreditierung", Patrick A. Neuhaus und Thomas Grünewald, Ordnung der Wissenschaft, 04/2017
Pressemitteilungen
Datei Pressemitteilung: Neuer Akkreditierungsrat tritt zusammen, 23.02.2018
Datei Pressemitteilung: Vorsitzender des Akkreditierungsrates begrüßt Einigung der KMK auf Musterrechtsverordnung, 15.12.2017
Datei Pressemitteilung: Ergebnisse der 93. Sitzung des Akkreditierungsrates, 28.09.2017
Weitere Pressemitteilungen finden Sie → hier.
Rundschreiben
Datei Mitteilung an die Agenturen: Vereinbarung zwischen Akkreditierungsrat (AR) und Nederlands-Vlaamse Accreditatieorganisatie (NVAO) zur gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungsergebnissen in Bezug auf Joint Programmes, 09.03.2018
Datei Mitteilung an die Agenturen zur Anwendung bisherigen und neuen Rechts, 23.01.2018
Weitere Rundschreiben des Akkreditierungsrates finden Sie → hier.
Beschlüsse und Rundschreiben nach alter Rechtsgrundlage finden Sie → hier.
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