Das Antragsbearbeitungssystem ("ELIAS") ist am 17.01.2019 freigeschaltet worden. Anträge sind zukünftig über antrag.akkreditierungsrat.de zu stellen.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auch hier.
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag ist am 01.01.2018 in Kraft getreten. Das Akkreditierungssystem erhält damit eine neue Rechtsgrundlage, die in Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 nötig geworden war. Die KMK hat sich auf eine dazugehörige Musterrechtsverordnung verständigt.
Hier stellen wir Informationen über das neue Akkreditierungssystem zur Verfügung. Diese Seite wird sukzessive erweitert.
(gültig für alle Verfahren, deren Verträge bis 31.12.2017 geschlossen wurden)
Zur Neuregelung der Akkreditierung
Datei Brief des Vorsitzenden an die Gutachter und Gutachterinnen in Akkreditierungsverfahren, 07/2018
Datei "Wandel der Aufgaben des Akkreditierungsrates und der Agenturen durch den 'Studienakkreditierungsstaatsvertrag'", Olaf Bartz und Katrin Mayer-Lantermann, Ordnung der Wissenschaft, 04/2017
Datei "Weiterentwicklung einer bewährten Qualitätssicherung - Die Neuregelung der Akkreditierung", Patrick A. Neuhaus und Thomas Grünewald, Ordnung der Wissenschaft, 04/2017
Pressemitteilungen
Datei Pressemitteilung: Akkreditierungsrat beschließt letztmalig Agenturakkreditierung nach altem Recht, 11.12.2018
Datei Pressemitteilung: Akkreditierungsrat beschließt erste Akkreditierungen nach neuem Recht, 26.09.2018
Datei Pressemitteilung: Akkreditierungsrat verabschiedet Berichtsraster, 18.06.2018
Weitere Pressemitteilungen finden Sie → hier.
Rundschreiben
Datei Mitteilung an die Agenturen: Vereinbarung zwischen Akkreditierungsrat (AR) und Nederlands-Vlaamse Accreditatieorganisatie (NVAO) zur gegenseitigen Anerkennung von Akkreditierungsergebnissen in Bezug auf Joint Programmes, 09.03.2018
Datei Mitteilung an die Agenturen zur Anwendung bisherigen und neuen Rechts, 23.01.2018
Weitere Rundschreiben des Akkreditierungsrates finden Sie → hier.
Beschlüsse und Rundschreiben nach alter Rechtsgrundlage finden Sie → hier.
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