Systemakkreditierung

Akkreditierungsgegenstand | Begutachtung | Verbindlichkeit

 

Akkreditierungsgegenstand

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, akkreditiert sind und ebenso wie die programmakkreditierten Studiengänge für den Zeitraum der Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung tragen.

 

Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.

 

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Begutachtung

Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht.
Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Systemakkreditierung, der kurze Darstellungen der Einrichtung und ihrer internen Steuerungs- und Qualitätssicherungsmechanismen im Bereich von Studium und Lehre umfasst, führt die Agentur zunächst eine Vorprüfung durch, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung erfüllt sind. Kommt die betreffende Agentur zu einem positiven Ergebnis, setzt sie eine Gutachtergruppe ein, die sich aus drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung und einem Mitglied aus der Berufspraxis zusammensetzt. Jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. Außerdem sollte ein Mitglied der Gutachtergruppe aus dem Ausland kommen.

 

Die Begutachtung des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems erfolgt auf der Grundlage der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung und umfasst insgesamt zwei Begehungen sowie eine Programm- und eine Merkmalsstichprobe. Zweck der Stichproben ist es zu überprüfen, ob die im begutachteten Qualitätssicherungssystem angestrebten Wirkungen auf Studiengangebene tatsächlich eintreten und somit die Qualität im Bereich Studium und Lehre gewährleistet ist. Bewertet wird insbesondere, ob mögliche in der Merkmals- und der Programmstichprobe festgestellte Qualitätsmängel eine systemische Ursache haben.

 

Die Gutachterinnen und Gutachter der Systemakkreditierung fertigen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Stichprobe ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung an. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Entscheidungsreglements beschließt das zuständige Entscheidungsgremium der Agentur eine Akkreditierung des betreffenden Systems, eine Akkreditierung mit Auflagen, eine Aussetzung des Verfahrens oder eine Versagung der Akkreditierung.

 

Im Anschluss an das Verfahren veröffentlicht die Agentur ihre Entscheidung, das Gutachten und die Namen der Gutachterinnen und Gutachter in der Datenbank akkreditierter Studiengänge. Bei negativen Entscheidungen erfolgt statt der Veröffentlichung eine entsprechende Mitteilung an den Akkreditierungsrat.

 

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Verbindlichkeit

Die Akkreditierung wird in den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert.

Datei  Übersicht: Verhältnis von Akkreditierung und Genehmigung von Studiengängen nach Bundesländern, Stand 17.06.2011

Akkreditierungen erfolgen immer befristet, in der Systemakkreditierung i.d.R. für die Dauer von sechs bis acht Jahren.


Ausführliche Informationen zu Ablauf und Anforderungen in der Systemakkreditierung finden Sie in den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. 

Datei  Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung vom 08.12.2009 i.d.F. vom 20.02.2013, 23.02.2013

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